Nachrichten https://www.reinbek.de/ News-Feed der GemeindedeGemeinde Sat, 20 Apr 2024 00:45:18 +0200 Sat, 20 Apr 2024 00:45:18 +0200 NewsTYPO3news-1455 Fri, 19 Apr 2024 18:04:54 +0200 Rathaus kurzzeitig am 25. April geschlossen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/rathaus-kurzzeitig-am-25-april-geschlossen-1455 Am 25. April bleibt das Rathaus Reinbek wegen einer internen Veranstaltung von 10.30 bis 12 Uhr geschlossen. In dieser Zeit können wir leider auch keine Telefongespräche entgegennehmen. news-1454 Thu, 18 Apr 2024 12:05:05 +0200 Öffentliche Zustellung Hakbilen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/oeffentliche-zustellung-hakbilen-1454 Folgendes Schriftstück:  Bescheid Aktenzeichen: 39492-500 vom 18.04.2024 für Hakbilen, Müjde letzte bekannte Anschrift Möllner Landstraße 68 a, 21465 Reinbek kann nicht zugestellt werden. Die Betroffenen werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein an sie gerichteter Bescheid bei der Stadtverwaltung Reinbek (Aktenzeichen, Anschrift und Zimmernummer siehe oben) innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Aushanges gegen Vorlage eines gültigen Ausweises oder durch eine(n) bevollmächtigte(n) Vertreter(in) eingesehen bzw. in Empfang genommen werden kann. Von der Veröffentlichung in örtlichen und überregionalen Zeitungen / Zeitschriften wird abgesehen. Durch diese Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Aushangzeitraum: Einstellung in das Internet: von: 18.04.2024 bis: 02.05.2024 Öffentliche Zustellung Hamburger Str. 5-7 • 21465 Reinbek Fachbereich Zentrale Steuerung Finanzen Team Haushalt und Steuern Frau Schulte Rathaus • 2. Stock • Raum 246 Information 040 727 50 0 Durchwahl 040 727 50 233 Fax 040 727 50 227 finanzen@reinbek.de www.reinbek.de Reinbek, den 18.04.2024   t3://file?uid=5419 news-1453 Thu, 18 Apr 2024 10:10:42 +0200 Amtl. Bekanntmachung Genehmigung der 45. Änderung FNP Prahlsdorf https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtl-bekanntmachung-genehmigung-der-45-aenderung-fnp-prahlsdorf-1453 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek Genehmigung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Prahlsdorf“ zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Reinbek Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 09.11.2023 beschlossenen 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Reinbek mit der Gebietsbegrenzung - die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222), - die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Hermann-Löns-Straße im Westen, - die Kampstraße im Süden, - die Wohnsiedlung an der Fontanestraße nördlich der Bebauung entlang der Schützenstraße sowie der Schützenstraße im Norden   mit Bescheid vom 21.03.2024 Az.: IV 527 – 512.111-62060 (45. Ä.) nach § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht.       Alle Interessierten können die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Fachbereich Stadtentwicklung der Stadt Reinbek, Abteilung Planung und Bauordnung, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek, Zimmer 36, während der Öffnungszeiten (Mo., Di. 08:00 - 13:00; Do., Fr. 08:00 – 12:00 Uhr und Do. 14:00 – 18:30) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse „www.reinbek.de“. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Reinbek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).   Reinbek, den 16.04.2024                                                                              Stadt Reinbek                                                                                                                        Der Bürgermeister                                                                        (Siegel)                                                                                                                                                         Björn Warmer news-1452 Wed, 17 Apr 2024 10:43:41 +0200 Für die Verkehrssicherheit: Rückschnitt von Überhang https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/fuer-die-verkehrssicherheit-rueckschnitt-von-ueberhang-1452 Der Frühling ist längst da und weil Sträucher, Bäume und Hecken wieder frisches Grün austreiben, ist damit zu rechnen, dass der Bewuchs in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen kann. Es besteht die Gefahr, dass dadurch die Sicht aller Verkehrsteilnehmenden erheblich eingeschränkt wird. Deshalb weist die Stadt Reinbek alljährlich Grundstücksbesitzende auf die rechtlichen Bestimmungen hin und bittet sie, den Bewuchs entsprechend zurückzuschneiden.  Hinsichtlich des Rückschnitts von Hecken, überhängenden Ästen und Sträuchern ist darauf zu achten, dass über Fahrbahnen ein Lichtraumprofil (von Bewuchs freizuhaltender Bereich) von 4,50 m Höhe und über Gehwegen ein Lichtraumprofil von 2,50 m Höhe eingehalten werden muss. Auch dürfen Hecken und Bewuchs von Privatgrundstücken nicht seitlich in den öffentlichen Geh- oder Radweg hineinwachsen. Diese müssen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Für die Verkehrssicherheit ist es unumgänglich, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke frei von Bewuchs sind. Bitte bedenken Sie auch, dass überhängender Bewuchs die Benutzung von Geh- und Radwegen einschränken oder gar verhindern kann, was beispielsweise auch die Schulwege der Kinder gefährlicher machen würde. news-1451 Wed, 17 Apr 2024 10:27:12 +0200 Stand Sanierungsarbeiten Spielplatz Wildkoppel https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/stand-sanierungsarbeiten-spielplatz-wildkoppel-1451 Liebe Anwohnerinnen und Anwohner des Spielplatz Wildkoppel! Sicherlich fragt ihr euch, wieso der Spielplatz nach wie vor eine Baustelle ist. Wir wollen hier eine tolle neue Doppelschaukel aufstellen, aber leider macht uns das Wetter immer wieder einen Strich durch die Rechnung, denn: die Fundamentlöcher sind mit Regen und Grundwasser vollgelaufen, sodass die Fundamente nicht gegossen werden können. Wir kontrollieren den Wasserstand täglich, damit die Arbeiten sobald es möglich ist wieder aufgenommen werden können. Hoffen wir also auf Sonnenschein! Sobald die Doppelschaukel dann aufgestellt ist, müssen die Fundamente noch 28 Tage lang aushärten. Danach kann die Schaukel benutzt werden. Vielen Dank für eure Geduld und euer Verständnis! Euer Ben Biber und Kolleg:innen von der Stadt Reinbek news-1449 Fri, 05 Apr 2024 21:12:02 +0200 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum beschlossenen Bebauungsplan Nr. 108 „Prahlsdorf“ https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/entwurfs-und-auslegungsbeschluss-zum-beschlossenen-bebauungsplan-nr-108-prahlsdorf-1449 Bürger:innen können Begründung vom 15. April bis zum 17. Mai einsehen Reinbek, 08. April 2024 – Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 09.11.2023 als Entwurfs- und Auslegungsbeschluss beschlossene Bebauungsplan Nr. 108 „Prahlsdorf“ der Stadt Reinbek für das Gebiet, das wie folgt begrenzt wird: Im Norden:        durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schützenstraße Im Osten:           durch die die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang der Schönningstedter Straße (L222) Im Westen:        durch die Klaus-Groth-Straße Im Süden:           durch die Kampstraße Die Begründung liegt vom 15.April 2024 bis zum 17. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Reinbek, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek während der Öffnungszeiten (Mo., Di., Do., Fr. 08:30 - 12:00 Uhr und Do. 15:00 - 18:00 Uhr) öffentlich aus. Die Unterlagen sind zudem im Internet unter der Adresse https://www.reinbek.de/reinbek-unsere-stadt/bauen-und-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung eingestellt. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die Gutachten einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Reinbek den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. news-1448 Fri, 05 Apr 2024 19:23:30 +0200 An der Seite der Kleinsten - verstärke unsere KiTa Schönningstedt als Erzieherin (m/d)und als sozialpädagogische Assistentin (m/d) https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/an-der-seite-der-kleinsten-verstaerke-unsere-kita-schoenningstedt-als-erzieherin-m-dund-als-sozialpaedagogische-assistentin-m-d-1448 Das Einsatzgebiet ist sowohl in der Krippe als auch im Elementarbereich möglich. Die Stadt Reinbek sucht für die Kindertagesstätte Schönningstedt   eine Erzieherin oder einen Erzieher (m./w./div.) und eine sozialpädagogische Assistentin oder einen sozialpädagogischen Assistenten (m./w./div.) Ihr Einsatz ist sowohl in der Krippe als auch im Elementarbereich unserer Kita möglich. Die Einrichtung bietet flexible Betreuungszeiten zwischen 7 und 15 Uhr für 60 Kinder in 4 Gruppen an. Als Verstärkung für unser Team suchen wir engagierte und emphatische Persönlichkeiten mit hoher Motivation und Teamfähigkeit, die Spaß an der pädagogischen Arbeit mit Kindern haben. Unsere Kita ist in zwei kleinen Häusern aufgeteilt und bietet mit dem sehr großen Außengelände viel Platz und Raum für Bewegung und Spielen in der Natur. Sie haben die Möglichkeit, Ihre eigenen Fähigkeiten und Talente in die Arbeit einzubringen und mit Kreativität und Einfühlungsvermögen den Kitaalltag der Kinder zu begleiten. Es besteht die Möglichkeit, in Teilzeit oder in Vollzeit mit 39 Wochenstunden unser Team zu unterstützen. Voraussetzung für die Einstellung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialpädagogischer Assistent / Sozialpädagogische Assistentin bzw. staatlich geprüfter Erzieher / staatlich geprüfte Erzieherin. Wir bieten Ihnen: Teilzeitstellen nach EG S 3 (befristet) und nach S 8a (unbefristet) TVöD/SuE, je nach Qualifikation 30 Tage Urlaub und eine betriebliche Zusatzversorgung 2 Regenerationstage einen Zuschuss zu einem ÖPNV-Ticket in Höhe von 25 € die kostenfreie Nutzung unseres Freizeitbades und des Tonteichs (Freibad) vielfältige Möglichkeiten zu themenorientierten Fortbildungen Chancengleichheit von Frauen und Männern, Menschen mit Behinderungen, Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund sind für die Stadt Reinbek selbstverständlich. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stadtverwaltung Reinbek fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht das Angebot der Stiftung Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH (www.buf-ih.de) zur Verfügung, das von der Notfallbetreuung von Kindern bis zu Beratungsleistungen im Pflegebereich reicht. Bewerbungsfrist: Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 25.04.2024 per E-Mail mit dem Betreff Kita an karriere(at)reinbek.de. Aus Sicherheitsgründen werden nur PDF-Formate berücksichtigt. Sollte Ihnen eine Übersendung per E-Mail nicht möglich sein, so können Sie Ihre Bewerbung auch ausnahmsweise per Post an die Stadt Reinbek – Personalentwicklung, Hamburger Straße 5 – 7, 21465 Reinbek senden. Denken Sie bitte insbesondere an Ihr Prüfungszeugnis und ggf. vorliegende Beurteilungen und/oder Arbeitszeugnisse. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Vorstellungsgespräche finden am 02.05.2024 statt. Kontakt: Für Auskünfte steht Ihnen Frau Gelzer, Tel. 040 / 727 50 680 zur Verfügung. news-1447 Fri, 05 Apr 2024 15:26:19 +0200 Aufhebung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan 116 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/aufhebung-der-veraenderungssperre-zum-bebauungsplan-116-1447 Satzung der Stadt Reinbek über die Aufhebung der Satzung der Stadt Reinbek über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 116 „Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“ Auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1 und 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 28.07.2023, in Verbindung mit den § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.01.2018, GVOBl. S. 6), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.03.2024 folgende Satzung beschlossen. § 1 Gegenstand der Satzung Die Satzung der Stadt Reinbek über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 116 „Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“ vom 15.12.2023 wird aufgehoben. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Reinbek, den 04.04.2024 Stadt Reinbek In Vertretung Erster Stadtrat Mathias Happke Die Satzung wird hiermit bekanntgemacht. Hinweis: Unbeachtlich ist eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Reinbek unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.  Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.reinbek.de eingesehen werden. Reinbek, den 04.04.2024 (Siegel) Stadt Reinbek In Vertretung Erster Stadtrat Mathias Happke news-1446 Fri, 05 Apr 2024 09:48:43 +0200 Öffentliche Versteigerung von Fundsachen https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/oeffentliche-versteigerung-von-fundsachen-1446 Im Rahmen des Aktionstages: Gemeinsam für Natur- und Umweltschutz in Reinbek Betr.: Öffentliche Versteigerung von Fundsachen Am: Samstag, dem 27. April 2024 werden vor dem Haupteingang des Reinbeker Rathauses Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek Fundsachen, für die die gesetzliche Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist, öffentlich versteigert. Es handelt sich hierbei um folgende Gegenstände: verschiedene Fahrräder Die Versteigerung erfolgt meistbietend gegen Barzahlung unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Es werden Fundräder aus den Jahren 2022 und 2023 versteigert, für die die Fristen der Geltendmachung von Fundrechten bereits abgelaufen sind. Reinbek, den 09.04.2024 STADT REINBEK Der Bürgermeister gez. Björn Warmer news-1445 Fri, 05 Apr 2024 07:43:43 +0200 Neuwahl für das Schiedsamt steht an https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/neuwahl-fuer-das-schiedsamt-steht-an-1445 Ehrenamtliches Engagement für Schlichtung und Zuhören gefragt Reinbek, 05. April 2024 – Im Rahmen von Schiedsverfahren werden Konflikte zwischen Parteien beigelegt, wobei das Hauptaugenmerk auf dem Zuhören und der Schlichtung liegt. Die Amtszeit der derzeitigen Schiedsfrauen für die Schiedsamtsbezirke Reinbek I und II endet dieses Jahr, weshalb eine Neuwahl notwendig ist. Diese ist für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2024 geplant. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich. Zu Schiedsfrauen und Schiedsmänner können Personen berufen werden, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, im Schiedsamtsbezirk oder in der Gemeinde wohnen und öffentliche Ämter ausführen dürfen. Schiedspersonen sind weder Richter noch dürfen sie Urteile fällen. Schiedsverfahren dienen in vielen Fällen als Vorstufe zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und haben das Ziel, Lösungen für Streitigkeiten einvernehmlich zu erarbeiten. Nach erfolgreicher Schlichtung wird die Einigung schriftlich festgehalten. Die Tätigkeit als Schiedsperson ist anspruchsvoll und bietet eine interessante Möglichkeit zur ehrenamtlichen Mitarbeit, unterstützt durch regelmäßige Schulungen. Anforderungen an Schiedspersonen Da es bei Schiedsverfahren häufig um die Schlichtung von Streitigkeiten geht, ist es wichtig, dass diese Personen über ausgezeichnete Vermittlungs- und Schlichtungsfähigkeiten verfügen. Zudem sollten sie geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Anliegen anderer Menschen haben. Ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen ist ebenso vonnöten. Wir ermutigen alle Einwohnerinnen und Einwohner Reinbeks, aktiv an der Wahl teilzunehmen. Durch ihre Beteiligung tragen Reinbeker:innen dazu bei, die Kontinuität und Effektivität des Schiedsgerichts sicherzustellen und die Gemeinschaft in Reinbek weiter zu stärken. Die Bewerbungen richten Interessierte bis zum 26. April 2024 an: Stadt Reinbek, Der Bürgermeister, Fachbereich für Stadtentwicklung, Hamburger Straße 5-7, 21465 Reinbek. Fragen beantworten Kolleginnen und Kollegen entweder per E-Mail stadtentwicklung(at)reinbek.de oder telefonisch unter 040/727 50 280. news-1444 Tue, 02 Apr 2024 16:17:53 +0200 Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Reinbek https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/benutzungs-und-gebuehrensatzung-der-stadtbibliothek-reinbek-1444 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Reinbek über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek (Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 27.02.2013 Aufgrund der §§ 4 Abs. 1 Satz 1 und 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), der §§ 1 Abs. 1 Alt. 2, 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, 4 und 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10. Januar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27) und des § 65 Abs. 1 Landesverwaltungsgesetz vom 02.06.1992 (GVOBl. für Schleswig-Holstein Nr. 12, S. 243 ff.), in den jeweils zurzeit geltenden Fassungen, wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 folgende Satzung erlassen: Artikel I Die Satzung der Stadt Reinbek über die Benutzung und Gebühren der Stadtbibliothek (Benutzungs- und Gebührensatzung) vom 27.02.2013 wird wie folgt geändert: § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst und ersetzt die bisherige Fassung: §1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek Reinbek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Reinbek. Sie stellt den Bürgerinnen und Bürgern Medien aus ihrem Bestand zur Nutzung zur Verfügung. Medien sind alle Gegenstände und Datenformate, welche zur Verfügung gestellt werden. Außerdem ist die Stadtbibliothek ein sozialer und kultureller Treffpunkt und Lernort. Artikel II Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Reinbek, den 22.03.2024 Stadt Reinbek Björn Warmer, Bürgermeister news-1443 Tue, 02 Apr 2024 09:58:40 +0200 Vorbereitungen zum Reinbeker Ausbildungsmarkt 2024 laufen auf Hochtouren https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/vorbereitungen-zum-reinbeker-ausbildungsmarkt-2024-laufen-auf-hochtouren-1443 Am 11. September 2024 findet der diesjährige Ausbildungsmarkt statt – erstmals in neuer Location Reinbek, 02. April 2024 - Aktuell laufen die Vorbereitungen für den 14. Reinbeker Ausbildungsmarkt, der wie bisher in guter Zusammenarbeit zwischen der Stadt Reinbek und dem Verband und Serviceorganisation der Wirtschaftsregionen Holstein und Hamburg e.V. (VSW) ausgerichtet wird. Am 11. September 2024 von 09 bis 15 Uhr findet der Ausbildungsmarkt statt. Aufgrund der großen Nachfrage wird der Ausbildungsmarkt erstmalig im Sportpark Reinbek ausgerichtet (Hermann-Körner-Straße 49). „Der Ausbildungsmarkt in Reinbek erfreut sich sowohl auf Seiten der Ausstellenden als auch bei den angehenden Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern großer Beliebtheit. Daher freue ich mich sehr, dass wir die Ausbildungsmesse 2024 nun mit mehr Platz im Sportpark Reinbek ausrichten können“, so Anika Pahlke, Wirtschaftsförderin der Stadt Reinbek. Interessierte Unternehmen können sich gerne bis zum 17. Mai 2024 bei der Stadt Reinbek melden. Das geht entweder per E-Mail unter ausbildungsmarkt(at)reinbek.de oder telefonisch unter 040 / 727 50 284. Im vergangenen Jahr brachten die Stadt Reinbek und der VSW hier über 50 Unternehmen mit rund 1500 Schülerinnen und Schülern zusammen. Zusammen ermöglichten sie den Schüler:innen damit einen Einblick in vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten und duale Studiengänge in der Region. Zudem bot sich die Gelegenheit, erste Kontakte zu knüpfen, aus denen im Anschluss zahlreiche Praktika und Ausbildungsverträge erwuchsen. news-1442 Thu, 28 Mar 2024 14:52:54 +0100 Gemeinschaft feiern: Aufruf zum bundesweiten Tag der Nachbarn am 31. Mai https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/gemeinschaft-feiern-aufruf-zum-bundesweiten-tag-der-nachbarn-am-31-mai-1442 Unter dem Motto „Gemeinschaft feiern!” ruft die nebenan.de Stiftung zum siebten Mal zum Tag der Nachbarn auf. Mit tausenden Aktionen setzen Menschen in ganz Deutschland ein Zeichen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Jede:r kann mitmachen und ab sofort eine Nachbarschaftsaktion online anmelden. Berlin, 13.03.2024. Nachbar:innen lernen sich kennen, feiern das Miteinander und steuern der steigenden Einsamkeit in der Gesellschaft entgegen. Jedes Jahr kommen am Tag der Nachbarn hunderttausende Menschen bei großen und kleinen Nachbarschaftsaktionen zusammen. Ob Hofkonzert, Kochabend, Müllsammelaktionen oder Nachbarschaftsfest – ab heute können Nachbar:innen auf www.tagdernachbarn.de eine Aktion für den 31. Mai anmelden und auf Wunsch ein kostenloses Mitmach-Set für die Umsetzung erhalten. Alle Nachbarschaftsaktionen werden online auf einer interaktiven Deutschlandkarte verzeichnet. So kann jede:r sehen, was in der eigenen Umgebung stattfindet und eine Aktion besuchen. „Die Idee hinter dem Tag der Nachbarn ist einfach: Nicht nur nebeneinander, sondern miteinander! Am Aktionstag können sich Nachbar:innen niedrigschwellig begegnen – dabei ist es egal, ob sie jung oder alt, hier aufgewachsen oder zugezogen sind. Das stärkt den Zusammenhalt in der Nachbarschaft und beugt Einsamkeit und soziale Spaltung vor", sagt Katharina Roth, Geschäftsführerin der nebenan.de Stiftung. Teilnehmen können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Institutionen, Organisationen, Vereine oder lokale Gewerbe wie Geschäfte und Cafés. Auch zahlreiche Kommunen und Bundesländer beteiligen sich am Tag der Nachbarn und laden ihre Bürger:innen zum Mitmachen ein. Der Tag der Nachbarn wird vom Deutschen Städtetag, der Diakonie Deutschland, EDEKA, Simply V und der Wall GmbH gefördert.   news-1441 Thu, 28 Mar 2024 12:00:28 +0100 Fast 600.000 Euro Förderung für Projekte in der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald – Vorstand beschließt sechs Grundbudget- und 15 Regionalbudgetprojekte https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/fast-600000-euro-foerderung-fuer-projekte-in-der-aktivregion-sieker-land-sachsenwald-vorstand-beschliesst-sechs-grundbudget-und-15-regionalbudgetprojekte-1441 Der Vorstand der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald hatte am 21.03.2024 eine lange Tagesordnung, denn sechs Projektantragstellende stellten Ihre Projekte vor und bewarben sich um Fördermittel aus dem Zukunftsprogramm Ländlicher Raum der Europäischen Union und des Landes Schleswig-Holstein. Zudem wurden seitens des Regionalmanagements 15 Projektanträge für das Regionalbudget vorgestellt. Über das Regionalbudget können Kleinstprojekte gefördert werden. Alle Projekte wurden positiv beschlossen und somit fließen 481.501,42 Euro an die sechs Grundbudgetprojekte und 116.883,49 Euro stehen den 15 Regionalbudgetprojekten zur Verfügung. Die Mitglieder der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald freuen sich auch in der neuen Förderperiode gute Ideen für die Region unterstützen zu können. Die nächste Möglichkeit, um Fördergelder zu erhalten gibt es im Juni. Projekte können ab sofort, bis zum 01.06.2024 eingereicht werden. Wenn Sie Unterstützung benötigen, wenden Sie sich gerne an das Regionalmanagement der AktivRegion, unter www.sieker-land-sachsenwald.de Weiterführende Informationen zu den beschlossenen Projekten Grundbudgetprojekte Die Gemeinde Oststeinbek möchte auf dem Erweiterungsneubau des Rathauses eine PV-Anlage installieren. Die gewonnene Energie möchte das Rathaus über 80 % selbst nutzen. Die Gemeinde Barsbüttel möchte ein Stromaggregat anschaffen, um für mögliche Notfallsituationen gewappnet zu sein. Darüber hinaus soll das Aggregat für Veranstaltungen als mobile Stromanlage für Vereine und Verbände genutzt werden. Die Stadt Glinde möchte ein umweltfreundliches E-Spielmobil anschaffen und so das Angebot für neue Zielgruppen ausweiten. Das Deutsche Rote Kreuz in Reinbek möchte ihr Vereinshaus modernisieren. Der Verein plant die Errichtung einer barrierefreien Toilette, die Etablierung eines neuen Seminarraums und möchte die Heizungsanlage sowie die Beleuchtung modernisieren und so energiesparend gestalten. Die Braaker Mühle e.V. plan eine Angebotsweiterung der Mühle. Geplant ist die Errichtung einer barrierefreien Sanitäreinrichtung sowie die Schaffung eines Museumsraums. Der Zugang zum Obergeschoss soll zudem attraktiver gestaltet werden. Der Reinbeker Schützenverein möchte die Kleinkaliberhalle modernisieren. Die Schießstände sollen digitalisiert und für Menschen mit einem Rollstuhl zugänglich gemacht werden. Zudem soll die Halle so ausgebaut werden, dass zukünftig auch Veranstaltungen wie z.B. das Schützenfest dort stattfinden können. Somit werden drei Kommunen und drei private Antragstellende von der AktivRegion unterstützt. Die Grundbudget-Projekte werden aus dem Zukunftsprogramm Ländlicher Raum der Europäischen Union und des Landes Schleswig-Holstein gefördert.   Regionalbudgetprojekte Im Rahmen der Förderung von Kleinstprojekten mit Gesamtkosten bis max. 20.000 Euro wurden 15 Maßnahmen positiv beschlossen. Die Förderquote beträgt hier 80 %. Die Regionalbudget-Projekte werden gefördert aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes im Rahmen der GAK. Die Gemeinde Hoisdorf hat zwei Anträge eingereicht. Die eine Maßnahme umfasst die Attraktivierung eines Spielplatzes durch das Aufstellen eines Spielzuges. Das zweite Projekt ist für die Feuerwehr der Gemeinde. Hier soll ein Beet vor dem Gebäude bepflanzt sowie eine Stehle mit Warnfunktion aufgestellt werden. Der TSV Reinbek möchte die Reha-Abteilung digitalisieren, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Die Gemeinde Barsbüttel plant drei Maßnahmen. Im Ortsteil Stellau soll eine Geschwindigkeitsmesstafel aufgestellt werden. Der Stiefenhoferplatz soll attraktiver gestaltet und die Aufenthaltsqualität erhöht werden und der Musikzug der Feuerwehr in Stellau soll Tablets erhalten. Ziel der Maßnahme ist es, den Papierverbrauch für die Noten zu minimieren. Neben dem TSV Reinbek planen noch weitere Sportvereine Projekte, welche Sie im Jahr 2024 noch umsetzen möchten. Der Barsbüttler Sportverein möchte eine neue Hochsprunganlage anschaffen, da sich die aktuelle in einem sehr schlechten und kaum nutzbaren Zustand befindet. Der TC-Hoisdorf möchte einen Geräteschuppen anschaffen und aufstellen, um das Equipment sortiert und an einem festen Platz zu sammeln. So können auch Gemeinschaftsflächen wieder mehr und besser genutzt werden und dienen nicht weiter als Lagerfläche. Der SSC Barsbüttel braucht das Vereinshaus, um weiterhin einen normalen Spielbetrieb zu gewährleisten und auch einen Treffpunkt für die Mitglieder, aber auch Besucher zu haben. Aktuell ist das Dach stark sanierungsbedürftig. Bei Starkregen gelangt Regenwasser in das Gebäude und erschwert die Nutzung. Daher soll das Dach neu gedeckt werden. Die Gemeinde Oststeinbek möchte eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben. Betrachtet werden soll eine Freifläche im Ortsteil Havighorst. Hier soll ein externes Büro Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen, um vor allem auch für die Gemeinschaft neue Angebote zu schaffen. Darüber hinaus plant die Gemeinde eine Bereitstellung eines Solarkatasters. Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg möchte eine Freiluftgalerie schaffen. Ferner soll die Gemeindebücherei mit neuen Angebotsmöglichkeiten ausgestattet werden. Der Sieker Kreis e.V. möchte mit einem Pultschild auf den ehemaligen Glockenteich im Ort hinweisen. Der Kleingartenverein Glinde hat erstmals einen Antrag bei der AktivRegion gestellt und möchte vier Nisthilfen sowie einen Pyrolyse-Ofen für die Mitglieder anschaffen. news-1440 Thu, 28 Mar 2024 10:14:13 +0100 Amtl. Bekanntmachung zum Gesamtabschluss zum 31.12.2020 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtl-bekanntmachung-zum-gesamtabschluss-zum-31122020-1440 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Reinbek Gesamtabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Reinbek Gemäß § 93 Abs. 7 i.V.m. § 92 Abs. 4 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein wird hiermit das Vorliegen des am 16.01.2024 aufgestellten Gesamtabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Reinbek und das Vorliegen des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Reinbek öffentlich bekannt gemacht. Der Gesamtabschluss zum 31.12.2020 wurde am 21.03.2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Der Gesamtabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Reinbek und der Schlussbericht liegen im Rathaus, Zimmer 245 und 247 öffentlich aus und können nach Terminvereinbarung unter Tel.: 040 727 50 236 ganzjährig eingesehen werden. Zudem ist auf der Internetseite der Stadt Reinbek www.reinbek.de unter Bürgerservice und Politik - Finanzen – Gesamtabschlüsse veröffentlicht.       news-1439 Wed, 27 Mar 2024 10:42:01 +0100 Amtl. Bekanntmachung Haushaltssatzung 2024 https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/amtl-bekanntmachung-haushaltssatzung-2024-1439 Im folgenden veröffentlicht die Stadt Reinbek die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024. Stadt Reinbek Hauhaltssatzung 2024 (.pdf-Download) news-1438 Wed, 27 Mar 2024 10:28:18 +0100 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan 118 Erweiterung Gewerbegebiet Haidland https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/fruehzeitige-oeffentlichkeitsbeteiligung-zum-b-plan-118-erweiterung-gewerbegebiet-haidland-1438 Reinbek, 27. März 2024 - Am Dienstagabend fand im Reinbeker Rathaus die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nummer 118 "Erweiterung des Gewerbegebiet Haidland" statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich hier in die ersten Planungen einbringen. Torben Sell von den Stadtplanern CSS Hamburg gab Einblicke in den Planungsstand und skizzierte die kommenden Planungsphasen. Auch begleiteten Micha Vogt, Abteilungsleitung Planung und Bauordnung sowie Anika Pahlke, Wirtschaftsförderung der Stadt Reinbek, die Veranstaltung. Sie nahmen Fragen und Anregungen auf, die für die weitere Planung sehr hilfreich sind. Außerdem war Ulf Hahn, Geschäftsführer der WAS Wirtschaft- und Aufbaugesellschaft Stormarn dabei, der fachliche Fragen zum Gewerbegebiet beantwortete.  Die Teilnehmenden äußerten ihre Sorgen zum Thema Verkehrslärm, Geruchsbelästigung sowie Sicherheit im Rahmen des zu erwartenden Verkehrs. Daneben bewegte die Reinbekerinnen und Reinbeker vor allem das Thema Umwelt- und Naturschutz. Dazu konnte sowohl Ulf Hahn als auch Sabine Andresen, Landschaftsplanung Andresen, Antworten liefern. Wer bei dem Termin im Rathaus nicht dabei war, kann sich die Unterlagen der Veranstaltung anschauen unter reinbek.de/oeffentlichkeitsbeteiligung. Bis Ende April können Bürgerinnen und Bürger noch Anregungen einreichen. news-1435 Wed, 27 Mar 2024 07:00:00 +0100 In Kontakt bleiben https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/in-kontakt-bleiben-1435 Am 23. März fand eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger der Schulstraße 24 statt Reinbek, 27. März 2024 – Rund 50 Personen nahmen am Samstagmittag, 23. März 2024, an der Informationsveranstaltung mit Bürgermeister Björn Warmer, Bürgervorsteherin Brigitte Bortz und Fachbereichsleiter Bürgerangelegenheiten Torsten Christ teil. Ziel dieser Zusammenkunft war es, die Anwohner:innen über den aktuellen Stand der geplanten Unterkunft für Geflüchtete auf dem Grundstück der Schulstraße 24 zu unterrichten. Die Stadt Reinbek plant dort in modularer Bauweise, eine Unterkunft für 16 Personen zu errichten. Der politische Beschluss der Stadtverordnetenversammlung liegt vor, sodass es nun in konkrete Umsetzung gehen kann. Ausrichtung und Dimension Für ein besseres Verständnis setzten Bürgermeister Björn Warmer und Torsten Christ zunächst vier Pflöcke, um die Platzierung und Dimension des fertigen Hauses zu zeigen. Außerdem hatten sie vor Ort einen Aufsteller, der die Ausrichtung sowie die Farbigkeit des Hauses zeigte. Auf diese Weise konnten sich die Anwohnenden ein besseres Bild der geplanten Unterkunft machen. Die Informationsveranstaltung war geprägt durch einen angeregten Austausch zwischen dem Bürgermeister, der Bürgervorsteherin, dem Fachbereichsleiter und den Bürger:innen. Aus dem Kreis der Anwesenden kamen Fragen und Anregungen zu baulichen Maßnahmen, die von den Mitarbeitenden zur Prüfung mitgenommen werden. Vorrangig ging es hierbei um die Art und Weise der geplanten Unterkunft. Der Wunsch der Bürger:innen ist es, dass dort ein massives Gebäude entsteht anstatt ein Haus in modularer Bauweise. Sowohl der Bürgermeister Björn Warmer, als auch die Bürgervorsteherin Brigitte Bortz sowie Fachbereichsleiter Torsten Christ zeigten auf, dass diese Art der Bauweise erforderlich sei, um kurzfristig den Bedarf für die Geflüchteten zu decken. In diesem Jahr erwartet die Stadt Reinbek bis zu 150 Personen. Unklar und nicht planbar sind der Zeitpunkt, wann die Geflüchteten bei der Stadt Reinbek eintreffen.  Dies macht es erforderlich, kurzfristige Unterbringungen aufzustellen, auch, um die bereits überlasteten städtischen Unterkünfte zu entlasten. Des Weiteren haben die beteiligten Bürgerinnen und Bürger angeregt, das geplante Objekt näher zum Bestandshaus zu errichten. Auch diese Anregung wird intern geprüft. Am Ende der Veranstaltung stand fest, dass es eine weiterer dieser Art geben wird. Ziel ist es, dass die Anwohnerinnen und Anwohner in den Prozess eingebunden werden. news-1437 Tue, 26 Mar 2024 12:06:05 +0100 Sanierung des Parkstreifens auf der Südseite der Theodor-Storm-Straße    https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/sanierung-des-parkstreifens-auf-der-suedseite-der-theodor-storm-strasse-1437 Informationen zum Baubeginn Reinbek, 26. März 2024 - Die Sanierung des Parkstreifens der Theodor-Storm-Straße beginnt am 04. April 2024 und endet voraussichtlich nach ca. dreimonatiger Bauzeit Ende Juni 2024. In diesem Zuge wird der Parkstreifen von Haus Nr. 1a bis in die Sackgasse auf ca. 240 m Länge erneuert. Zur Durchführung der Baumaßnahme wird die Straße halbseitig gesperrt und verläuft als Einbahnstraße auf ca. 170 m Länge bis zur Hebbelstraße. Der Verkehr wird über die Straßen Lessingstraße und Hebbelstraße abgeleitet. Der 70m lange Restabschnitt der Sackgasse wird im einspurigen Wechselverkehr an der halbseitigen Fahrbahnsperrung vorbeigeleitet.   Aufgrund der Baumaßnahme wird es nicht zu vermeiden sein, dass Grundstücke zeitlich begrenzt nicht mit dem Fahrzeug zu erreichen sein werden. Die jeweiligen Anlieger werden über die Absperrungen ihrer Grundstücke jedoch immer rechtzeitig persönlich vor Ort   informiert. news-1436 Tue, 26 Mar 2024 12:02:18 +0100 Ausbau der Straße „Dohlenstieg“ https://www.reinbek.de/communice-news/news/artikel/ausbau-der-strasse-dohlenstieg-1436 Informationen zum Baubeginn Reinbek, 26. März 2024 – In Reinbek-Hinschendorf wird die Straße Dohlenstieg voraussichtlich ab 4. April 2024 ausgebaut. Für den Ausbau der Straße und die Teil-Erneuerung des Regenwasser- und Schmutzwasserkanals einschließlich der Hausanschlüsse sind ca. neun Monate vorgesehen, sodass die Arbeiten Mitte Dezember 2024 abgeschlossen sind. Die Bauarbeiten erfolgen abschnittsweise; zunächst wird mit den Kanalbauarbeiten begonnen. Entsprechend der Bauabläufe in den einzelnen Bauabschnitten wird es nicht zu vermeiden sein, dass Grundstücke zeitlich begrenzt nicht mit dem Fahrzeug zu erreichen sein werden; ausgenommen sind Rettungsfahrzeuge. Die jeweiligen Anlieger werden über die Absperrung ihrer Grundstücke jedoch immer rechtzeitig mittels Postwurfzettel oder persönlich informiert. Die Anfahrbarkeit von Rettungsfahrzeugen sowie die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke werden stets provisorisch aufrechterhalten. Die Wertstoffabfuhr und die Entsorgung des Hausmülls werden über den Auftragnehmer geregelt.